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Mittwoch, 5. Dezember 2007
Schutz des Urheberrechts durch DRM (Digital Rights Management)

Mit Digitaler Rechteverwaltung hat man die Möglichkeit die Nutzung und Verbreitung digitaler Medien zu kontrollieren. Geschützt werden können digitale Tonaufnahmen, Filme, Software und auch elektronische Dokumente.

Digitale Medien haben den Nachteil, dass sie sich ohne Qualitätsverlust, mit geringem Aufwand vervielfältigen lassen. Die Anbieter digitaler Medien erhalten mit DRM die Möglichkeit die Nutzung ihrer Medien einzuschränken. Somit kann verhindert werden, dass diese Medien unkontrolliert verbreitet und raubkopiert werden. Nur jemand mit gültiger Lizenz kann die Daten nutzen. (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Rechteverwaltung#Beispiele_f.C3.BCr_Digital-Rights-Management-Systeme).

Digital Rights Management Systeme (DRMS)

Für DRMS gibt es keine einheitliche Definition. Eine relativ enge Definition ist: „Elektronische Schutzmechanismen für digitale Informationen nennt man DRMS. Sie ermöglichen die Verwertung von digitalen Inhalten über eine reine Pauschalvergütung hinaus und erlauben zusätzlich die individuelle Lizenzierung/Abrechnung nach Häufigkeit, Dauer oder Umfang der Nutzung.“ (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Rechteverwaltung#Beispiele_f.C3.BCr_Digital-Rights-Management-Systeme).

Bekannte Digital Rights Management Systeme sind:

Apple FairPlay:: http://www.tinhat.com/ebooks_epublishing/fairplay.html

Windows Media DRM: http://www.microsoft.com/windows/windowsmedia/de/drm/default.aspx

Adobe Lifecycle Policy Server: http://www.adobe.com/de/products/livecycle/rightsmanagement/

Die Architektur einer DRMS sieht folgendermaßen aus:

Info: Diese Datei wurde von ihrem Urheber zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben

Der Umfang der Rechtegewährung eines DRMS kann folgendermaßen sein:

Info: Diese Datei wurde von ihrem Urheber zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben

DRMS bedient sich folgender Basistechniken:

· Verschlüsselung (eine Vielzahl kryptografischer Techniken kann eingesetzt werden).

· Digitale Wasserzeichen (Ziel ist es, bestimmte Informationen unwiderruflich mit dem Medienprodukt zu verbinden).

· Rechtedefinitionssprachen (erlauben die Beschreibung des Umfangs der eingeräumten Rechte)

(vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Rechteverwaltung#Beispiele_f.C3.BCr_Digital-Rights-Management-Systeme)

Kritik an DRM

Natürlich ist DRM heftig umstritten. Aus Sicht des Konsumenten hat DRM mehrere Nachteile. Man darf die Dateien nur einige Male kopieren, durch DRM werden die Dateien vom Umfang her größer (besonderer Nachteil bei MP3-Dateien – dann wird meistens bei der Datenrate gespart).


Beispiel für DRMS – Apple FairPlay (Apple iTunes)

FariPlay nennt sich das Digital Rights Management System der Firma Apple. FariPlay wird eingesetzt bei iPod, iPhone und iTunes.

Die Einschränkungen von FairPlay sind:

· Die Mediendatei kann nur auf 5 Computern gleichzeitig verwendet werden

· Mediendateien können nur mit iPods und nicht mit anderen Medienplayern verw. werden

· Eine Widergabeliste kann nur 7x auf CD gebrannt werden

(vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/FairPlay)

Deaktivieren von DRM Systemen

Natürlich ist es nicht erlaubt DRMS zu hacken oder Kopierschutzsysteme ohne Erlaubnis des Herstellers zu entfernen.

Allerdings können DRM Systeme manchmal sehr einfach (und legal) ausgeschaltet werden. Beim System FairPlay ist es möglich die Beschränkungen einfach aufzuheben. Man muss nur die gewünschten Lieder auf eine CD brennen (als Audio-CD) und anschließend aus der Audio-CD wieder MP3 Lieder herstellen (beides ist mit iTunes möglich).

Näheres über die Urheberrechtslage beim Kopierschutz bzw. Knacken desselben könnt ihr bei Bernhard Kainrad nachlesen: /0555801/


Um keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen, möchte ich darauf hinweisen, dass ich zur Erstellung dieses Beitrags teilweise Informationen von der Webseite http://www.Wikipedia.org verwendet habe. Auf diese Absätze wird explizit im Text hingewiesen.

Ich hoffe dass ich euer Interesse geweckt habe und freue mich auf euren nächsten Besuch.



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reinhard.joechtl.Uni-Linz, Dienstag, 11. Dezember 2007, 16:49
Apple FairPlay
Hallo Bernhard!

Was ich zu deinem Artikel gerne ergänzen möchte:
Zumindest bei Apple ist aktuell ja so, dass man sich mit der Musikindustrie einigen konnte und nun im iTunes Store auch Musik ohne Kopierschutzmaßnahmen und mit höheren Bitraten anbietet. Der Konsument kann zwischen Songs mit DRM um 0,99 Euro und Songs ohne DRM und mit höherer Bitrate um 1,29 Euro wählen. Siehe dazu http://www.apple.com/de/pr/pr-infos2007/mai/itunesplus.html.
Doch Apple ist damit natürlich nicht lange alleine: Es gibt bereits Versuche, den absoluten Marktführer mit günstigeren Preisen zu schwächen. 7digital hat gerade erst ein neues Portal mit DRM-freier Musik im MP3-Format eingeführt (http://www.macworld.co.uk/ipod-itunes/news/index.cfm?RSS&NewsID=19870).

Lg, Reinhard

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Bernhard.Mitterhuber.Uni-Linz, Mittwoch, 12. Dezember 2007, 08:19
Hallo,

stimmt, bei Apple bekommt man die Songs auch ohne Kopierschutz und mit höherer Bitrate. Allerdings lässt sich das Apple mit ca. 30% Aufpreis recht gut bezahlen...

LG, Bernhard

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Bernhard.Kainrad.Uni-Linz, Mittwoch, 12. Dezember 2007, 11:58
Hallo,
du hast den Schutz durch DRM-Systeme ja sehr interessant vorgestellt. Da in Österreich grundsätzlich Privatkopien jeder Art, wo der Kopierschutz umgangen wird, verboten sind, ist mithilfe dieser Systeme zumindest in begrenztem Umfang eine Kopie und ein Brennen auf CD möglich.

Wie von dir schon erwähnt, darf man den Kopierschutz nicht einfach entfernen. Aufpassen muss man deshalb auch bei deiner vorgestellten Methode, die Lieder auf CD und anschließend wieder in MP3s zu konvertieren, wenn der Kopierschutz direkt an die Musik-Files angehängt ist. Wenn man nämlich zum Konvertieren in MP3s Programme verwendet, welche gezielt den Kopierschutz knacken und davon abgesehen keine andere wesentliche Funktion haben (zB sogenannte CD-Ripper-Programme), dann ist das ebenfalls wieder gesetzlich verboten.

Ohne jetzt über genaue Rechtsanwalts-Kenntnisse zu verfügen denke ich aber auch, dass ein Programm wie iTunes, das ja in erster Linie zur Musiverwaltung (für den iPod) dient, legal sein müsste. Denn der genaue Gesetzeswortlaut im UrhG für verbotene Umgehungsprogramme lautet: "die abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen, nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben". Eine weitere, sehr aufwendige Alternative wäre, die Audio-CD in den CD-Player zu geben, diesen mit dem PC zu verbinden und dann analog zu übertragen/brennen. Das dauert jedoch ewig, unter Umständen kann auch die Qualität darunter leiden. Mehr dazu, wie lobenswerterweise schon von dir im Beitrag erwähnt, in meinem Blog.

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Bernhard.Mitterhuber.Uni-Linz, Sonntag, 23. Dezember 2007, 19:12
Hallo Bernhard,

natürlich ist meine Methode nicht illegal.
Man muss das Lied nur per iTunes analog auf CD brennen. Ist von Apple erlaubt und das Lied ist dann analog, aber ohne Kopierschutz auf CD. Danach erzeugt man aus der analogen CD wieder MP3s (ebenfalls mit iTunes möglich).

Nachteil dieser Methode ist allerdings, dass man durch die Umwandlung von digital auf analog und wieder auf digital Qualität verliert.

Was du beschreibst ist ein digitales oder analoges entfernen eines Kopierschutzes, das ist natürlich verboten.

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gerald.raffetseder.Uni-Linz, Mittwoch, 12. Dezember 2007, 13:10
Ich finde deinen Beitrag sehr interessant, vor allem deswegen, weil das Theam das du gewählt hast ja zunehmend an Bedeutung gewinnt!

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Georg.Pollhammer.Uni-Linz, Donnerstag, 13. Dezember 2007, 08:30
Wow! Ich bin echt beeindruckt von der Thematik, die du hier beschrieben hast. Du hast das sehr gut überblicksmäßig und ausführlich dargestellt. Mein größtes Lob an dich!
Falls du Interesse in eine kurze Einführung für Spam-Filter hast kannst du gerne auf meinem Weblog diesbezüglich nachschauen!

lg Georg

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Wolfgang.Kerbe.Uni-Linz, Donnerstag, 13. Dezember 2007, 14:04
Schon 2001
steht in den Erwägungen zur EU Richtlinie 21001/29:
"(13) Gemeinsame Forschungsanstrengungen und die kohärente Anwendung technischer Maßnahmen zum Schutz von Werken und sonstigen Schutzgegenständen und zur Sicherstellung der nötigen Informationen über die Schutzrechte auf europäischer Ebene sind von grundlegender Bedeutung, weil das Endziel dieser Maßnahmen die Umsetzung der in den Rechtsvorschriften enthaltenen Grundsätze und Garantien ist."
EUR Lex (2007)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32001L0029:DE:NOT
URL am 13.12.07
Das ist genau DRM.
Mehr über ie Richtlinie in meinem
BLOG

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Bernhard.Mitterhuber.Uni-Linz, Sonntag, 23. Dezember 2007, 19:05
Aktueller Beitrag zu meinem 1. Posting: Verbraucherschützer verklagen Apple wegen seiner DRM-Politik.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/100990/from/rss09
oder http://www.zdnet.de/news/tech/0,39023148,39159887,00.htm

Ausserdem: Apple senkt Preise für DRM-freie Songs
http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,39158429,00.htm

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