Weblog Wolfgang Kerbe |
Freitag, 1. Februar 2008
Tribes im Web 2.0
Wolfgang.Kerbe.Uni-Linz, 18:32h
Als am 21.07.2003 tribe.net online ging gab es noch keine Web 2.0 Anwendungen, wie TechCrunch, Flickr oder MySpace. Wie MySpace ist tribe.net eine Social Networking Plattform. Tribe bedeutet Sippe, Stamm ,Volksstamm, und das zeigt sich in tribe.net in den zahlreichen Sippen, denen man sich anschließen kann. Es gibt Tribes zu allen erdenklichen Themen, vom vegetarischen Kochen bis zum Kampfsport. Obwohl die Idee der Tribes in der ersten Version noch gar nicht angelegt war bildet sie heute den Kern der Anwendung.
(Tribe.net Company Blog; 2006) Funktionen Am Anfang wird man freundlich gebeten sich doch bei tribe.net zu registrieren. Ist das erst einmal erledigt sollte man sein Titelphoto hochladen. Es ist auch möglich weitere Photos hochzuladen, die dann andere tribe.netUserInnen ansehen können. Anschließend kann man seine eigene Biographie bearbeiten, und bestimmen, was für die anderen sichtbar ist. Es gibt dann noch die Möglichkeit seine Homepage umzugestalten und mit verschiedenen Features zu versehen. Jeder tribe.net User hat einen eigenen Blog, eigenes Photoalbum, Favoriten, Reviews und Arbeitszeugnisse. Letztere, weil das Netzwerk mittlerweile auch schon zur Jobsuche verwendet werden kann. Tribes und Freunde Und dann macht man sich auf die Suche nach den anderen. In tribe.net sind die UserInnen in Tribes organisiert, die sich mit verschiedenen Themen assoziieren. Untereinander sind die tribes auch verbunden, sodass man verwandte Sippen, etwa zum Thema Kampfsport, schnell findet. Im Sinne des Social Networking kann man nun Freunde finden, in den Forums Posten und auch: Eigene Tribes gründen. Bild 1: Der Aikido Tribe Die Zukunft Nach dem Motto: “Is it important, what you like or what you are like?” (Nick Hornby – High Fidelity) wird den so genannten Classifiers in der Zukunft des Webs vor allem in Verbindung mit der Verbreiteten Nutzung des Mediums Video im Web eine neue Rolle zugemessen. Nämlich Inhaltsseiten, die kleinen TV Stationen mit hoch spezifischen Inhalten gleichkommen. Das bedeutet jedes Dorf kann seinen Sendeplatz haben. Doch nicht nur Geografisch auch themenspezifisch ist eine große Vielfalt garantiert. (Tribe.net Company Blog; 2006) Websites Tribe.net http://austria.tribe.net/welcome URL am 01.02.08 Tribe.net aikodo tribe http://aikido.tribe.net/?_click_path=Application%5Btribe%5D.Tribe%5B29ed52b5-41ac-42a0-a333-2e49aa7f1f73%5D URL am 01.02.08 Tribe.net Company Blog (2006) Tribe’s 3rd Birthday http://blog.tribe.net/thread/ad16a77d-4c67-4382-bb5d-531226b895fd URL am: 01.02.2008 TechCrunch http://www.techcrunch.com/ URL am 01.02.08 Flickr http://www.flickr.com/ URL am 01.02.08 MySpace http://www.myspace.com/ URL am 01.02.08 ... link (1 comment) ... comment Montag, 21. Januar 2008
Ping, Tracert, Whois und Portscan
Wolfgang.Kerbe.Uni-Linz, 20:48h
Ping und Tracert
Gemäß den Vorgaben machte ich mich auf um der Website www.orf.at ein Ping zu schicken und mittels tracert-Befehl den Paket-Weg durchs Netz zu verfolgen. Das erst Mal geschah das am 18.01.2008 um 14:21 Uhr mittels Windows Befehl. Das brachte folgendes Ergebnis (Abbildung 1): Abbildung 1: ping und tracert von www.orf.at 18.01.2008 um etwa 14:21 Uhr Der Zielserver war nicht erreichbar, jedoch lässt sich über tracert schön verfolgen, dass die Pakete erst über Liwest Server (Provider) und dann über Server der APA gehen, wobei die längste Übertragungsdauer 287 ms beträgt. Macht man dasselbe über das Webtool ping.eu werden die Pakete nicht von meinem Rechner sondern von einer anderen statischen IP Adresse verschickt und gelangen dementsprechend über andere Wege zu den APA- Servern (Abbildung 2). Die maximale Paketübertragunsdauer (die genauer angegeben wird als beim Windows-Befehl) eines Schrittes betrug hier nur 17,1 ms. Abbildung 2: tracert von www.orf.at mittels ping.eu um 14:30 Uhr Dasselbe wurde dann am 21.01.2008 wiederholt. Der Server des ORF war wieder nicht erreichbar, die Pakete nahmen eine ähnlichen Weg über Liwest und APA Server. Diesesmal betrug der längste Übertragungsschritt nur 25 ms und beim Webtool 52 ms(Abbildung 3) Abbildung 3: ping und tracert von www.orf.at am 21.01.2008 um 19:40 Uhr Abbildung 4: tracert von www.orf.at mittels ping.eu am 21.01.2008 um 19:53 Uhr Whois Mit dem Webtool whois.net wurde festgestellt dass die orf.at domain auf Stefan Lauterer registriert ist. Hier das entsprechende Ergebnis: domain: orf.at registrant: OR853245-NICAT admin-c: SL521785-NICAT tech-c: JJ517250-NICAT tech-c: ADA567013-NICAT nserver: ns1.apa.at remarks: 194.158.133.1 nserver: ns2.apa.at remarks: 194.158.133.21 changed: 20010509 17:22:26 source: AT-DOM personname: Stefan Lauterer organization: Oesterreichischer Rundfunk street address: Argentinierstrasse 31 postal code: A-1040 city: Wien country: Austria phone: +4318787818339 fax-no: +431503621580 e-mail: stefan.lauterer@orf.at nic-hdl: OR853245-NICAT changed: 20010509 17:22:24 source: AT-DOM Portscan: Der Portscan mit portscan.de erbrachte das Ergebnis in Abbildung 5. Die von den verschiedenen Diensten verwendeten Ports sind alle durch eine Firewall geschützt. Abbildung 5: Portscan mit portscan.de Websites: Ping.eu URL: http://ping.eu/ping/?host=www.orf.at&port= am 18.01. und 21.01.2008 Whois.net: http://www.whois.net/whois_new.cgi?d=orf&tld=at am 18.01.2008 Portscan.de: http://www.port-scan.de/index2.php am 18.01.2008 ... link (4 comments) ... comment Donnerstag, 13. Dezember 2007
Urheberrecht EU Richtlinie 2001/29
Wolfgang.Kerbe.Uni-Linz, 13:22h
Ein grundlegender Schritt zur Sicherung und Angleichung des Urheberrechts unter Berücksichtigung der neuen Gegebenheiten im digitalen Zeitalter stellt die EU Richtlinie 2001/29 mit dem Titel „Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“ dar. (EUR Lex 2007)
Im Gegensatz zu Verordnungen sind Richtlinien nur in manchen Fällen direkt anwendbar. Sie werden in der Regel in staatliches Recht transformiert. Wenn die diesbezügliche Umsetzung jedoch nicht fristgerecht erfolgt kann die Richtlinie (als Sanktion quasi) direkt anwendbar werden (Öhlinger 2005, S.88) Die Informationsgesellschaft ist ein modernes typologisierendes Gesellschaftsmodell so wie beispielsweise die postindustrielle Gesellschaft, die Risikogesellschaft oder die Selbstbedienungsgesellschaft. Dieser Gesellschaftsform liegt die Entwicklung neuer Technologien der Kommunikation, der Wissensvermittlung und des Speicherns von Information zugrunde (vom Faxgerät bis zum WWW). Das Modell der Informationsgesellschaft postuliert eine Re-Industrialisierung, räumliche Dezentralisierung, Aufwertung von Klein- und Mittelbetrieben und rationaler Umgang mit Ressourcen. Die Visionen dieses Modells reichen hin zu einer High-Tech Gesellschaft mit „intelligenten Häusern“ und vollautomatischer Produktion (Zapf 2002, S. 258f.) Interessant ist, dass dieses Modell Eingang in den Bereich der internationalen Gesetzgebung gefunden hat. Schon bei der Tagung von Korfu im Juni 1994 wurde auf die Notwendigkeit eines harmonisierten Rechtsrahmens für die Entwicklung der Informationsgesellschaft in Europa hingewiesen. Der 2001 entstandene Vertrag sollte dann den Binnenmarkt der Europäischen Gemeinschaft vor Wettbewerbsverzerrungen schützen. (EUR Lex 2007) In Österreich fand die Richtlinie Eingang in im Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 - UrhG-NOV 2003) BGBl. für die Republik Österreich Teil I n° 32 vom 06/06/2003 p. 149 Ein Kernmotiv der Richtlinie stellt Abs (5) der Erwägungsgründe dar: „Die technische Entwicklung hat die Möglichkeiten für das geistige Schaffen, die Produktion und die Verwertung vervielfacht und diversifiziert. Wenn auch kein Bedarf an neuen Konzepten für den Schutz des geistigen Eigentums besteht, so sollten die Bestimmungen im Bereich des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte doch angepasst und ergänzt werden, um den wirtschaftlichen Gegebenheiten, z. B. den neuen Formen der Verwertung, in angemessener Weise Rechnung zu tragen.“ (EUR Lex 2007) Diese neuen Formen der Verwertung sind eben die Ursache für die letzten Gesetzesnovellen im Bereich des Urheberrechts wie eben File-Sharing Programme und ähnliches. Interessant ist auch der Verweis auf eine Konferenz im Dezember 1996 unter der Schirmherrschaft der WIPO (World Intellectual Property Organization). Diese Konferenz entwarf internationale Verträge zum Urheberschutz im digitalen Zeitalter. Die EU Richtlinie 2001/29 diente letztlich auch der Umsetzung dieser internationalen Verträge innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU. Sowohl die Erwägungsgründe als auch der vollständige Gesetzestext der Richtlinie, und die Verweise auf die nationalstaatlichen Umsetzungen sind unter http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32001L0029:DE:NOT einsehbar. Literatur: Öhlinger, T. (2005) Verfassungsrecht, Wien: WUV Zapf, W. (2002): Entwicklung der Sozialstruktur moderner Gesellschaften. In: Korte, H.; Schäfers, B.: Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie; Opladen: Leske + Budrich Websites EUR Lex (2007) http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32001L0029:DE:NOT URL am 13.12.07 ... link (2 comments) ... comment ... older stories
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