Statements Datenschutz und soziale Netzwerke

Tobias.Fruehauf.Uni-Sbg, 27. Mai 2011, 12:09

 

Das Thema Datenschutz wird in großen Teilen der Bevölkerung wenig Bedeutung zugemessen. Dies ist um so verwunderlicher, da vor allem durch das aktuelle Internet-Phänomen der soziale Netzwerke der Schutz personenbezogener Daten erheblichen Gefahren ausgesetzt ist. Oft ist es teils schon beängstigend wie freigiebig persönliche Daten, Bilder, Videos und Vorlieben im Internet mitgeteilt werden. Daher möchte ich mich in meinem Statement näher mit dem Thema Datenschutz im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken auseinandersetzen.

Ziel und Grenzen des Datenschutzes

Wie bereits Hans Mittendorfer in seinem Beitrag Web und Datenschutzrecht verdeutlicht hat, ist das Ziel des Datenschutzrechts der Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen. Der Schutz personenbezogener Daten steht also dafür, dass grundsätzlich jeder Mensch selbst bestimmen und entscheiden kann, wer bei welcher Gelegenheit welche Informationen bzw. Daten über ihn erhält (vgl. datenschutz.de).

Diese Auslegung des Datenschutzes ist im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken durchaus kritisch zu betrachten, da das Datenschutzrecht Grenzen bei der Zustimmung zur Freigabe und Selbstveröffentlichung persönlicher Daten setzt. Das heißt, dass ich durch eine zugestimmte Vereinbarung zur Veröffentlichung meiner privaten Daten oder durch Selbstbekundung dieser im Internet, keinen Anspruch mehr auf den Schutz der Privatsphäre durch das Datenschutzrecht habe. Doch ist dies hinsichtlich der neuen Kommunikationswege im Internet noch zeitgerecht?

Was sind soziale Netzwerke?

Schauen wir uns dazu zunächst die Beschaffenheit sozialer Netzwerke kurz an. "Ein soziales Netzwerk ist, allgemein ausgedrückt, eine digitale Plattform zur Präsentation von Informationen und zur Vernetzung mit Gleichgesinnten"(Lechner 2009: 224). Auf diesen stellen Benutzer grundsätzlich zwei Arten von Informationen zur Verfügung. Zum einen persönliche Daten, die bewusst angegeben werden, und zum anderen Nutzungsdaten, die aus den Verhalten und Aktionen auf der Webseite gewonnen werden (vgl. www.datenschutz-ist-buergerrecht.de).

Eigenverantwortung des Benutzers?

Das Bedürfnis nach Kommunikation und Selbstdarstellung verleitet Benutzer oftmals dazu mehr private Informationen über sich Preiszugeben, als gewollt. In sozialen Netzwerken hat dies zu Folge, dass private Fotos oder unbedachte Äußerungen des Users kopiert und unabhängig gesichert werden können sowie erhalten bleiben, auch wenn der User diese bereits geändert oder gelöscht hat. All diese Daten werden schließlich nicht nur von Bekannten und Freunden gelesen, sondern auch von anderen Leuten, Institutionen, Suchmaschinen und aufgrund von Sicherheitslücken auch von ungewollten Dritten (vgl. www.datenschutz-ist-buergerrecht.de).

Hier kann die Argumentation angeführt werden, dass die Veröffentlichung privater Daten in sozialen Netzwerken in der Hand jedes Benutzers selbst liegt und dieser die Verantwortung dafür trägt. Er hat schließlich die Daten selbstveröffentlicht. Doch ist es nicht die Aufgabe des Gesetzes, lapidar ausgedrückt, den Bürger auch vor sich selbst zu schützen?

Ein Verbot für die Abgabe hochprozentigen Alkohols an Minderjährige, soll ja schließlich auch Jugendliche vor den Folgen des Alkohols schützen. Es wird eben genau nicht davon ausgegangen, dass jeder Jugendlicher den Konsum von Alkohol einzuschätzen weiß. Doch bei der Veröffentlichung von Daten und Bildern in sozialen Netzwerken soll diese Selbsteinschätzung vorhanden sein und greifen?

Die Notwendigkeit für eine Erweiterung des Datenschutzes

Hier besteht sicherlich Nachholbedarf seitens der Gesetzgebung, denn "sofern einmal Daten an einen großen Kreis an Freunden und Bekannten weltweit bekanntgemacht wurden, werden die normalen Mittel der Datenschutzbehörden in Europa kaum ausreichen, um sie wieder 'einzufangen'"(Lechner 2009: 225). Sogar gelöschte Profile werden auf sozialen Netzwerkseiten wie Facebook noch weiterhin gespeichert. Eine sinnvolle Erweiterung des Datenschutzrechts um dieser Problematik in Zukunft gerecht zu werden wäre hier beispielsweise ein Recht auf "Vergessen werden" (vgl. Lechner 2009: 225). 

Wer bekommt Zugriff auf meine Daten?

Eine weitere Problematik beim Datenschutz und sozialen Netzwerken besteht in der Zustimmungsregelung. Oft wissen User gar nicht wer Einsicht erhält und wie mit ihren Daten umgegangen wird. "Durch die Benutzung von Facebook erklären sich die Benutzer damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten in die USA übermittelt und dort verarbeitet werden" (www.datenschutz-ist-buergerrecht.de). Doch wer weiß schon, dass Facebook als US-amerikanisches Unternehmen einem nur relativ schwach geregelten Datenschutz in den USA unterliegt. So kann es beispielsweise dazu kommen, dass private Daten ohne Weiteres an Werbekunden verkauft werden. Auch die Stiftung Warentest hat gravierende Mängel beim Datenschutz in sozialen Netzwerken festgestellt:

Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=aXlfsZ7bydc, 27.05.2011

 

Fazit

Wichtig ist vor allem selbst sehr darauf zu achten, welche Informationen man in sozialen Netzwerken veröffentlicht und mögliche Folgen abschätzt. Desweiteren ist eine intensiv Auseinandersetzung mit den Einstellungen zur Privatsphäre unbedingt empfehlenswert. Für die weitere Zukunft ist schließlich zu hoffen, dass auch die Gesetzgebung mit einem den sozialen Medien angepassten Datenschutzgesetz den Phänomenen der neuen Kommunikation im neuen Web gerecht wird. Ein erster Schritt dazu wäre beispielsweise ein Recht auf "Vergessen werden".

 

Quellen:

Datenschutz.de (o.J.): Was ist Datenschutz. Online im Internet unter: http://www.datenschutz.de/recht/fundament/datenschutz/, 20.05.2011.

Datenschutz-ist-buergerrecht.de (o.J.): Soziale Netzwerke. Online im Internet unter: https://www.datenschutz-ist-buergerrecht.de/was-geschieht-mit-deinen-daten/unterwegs-im-netz/soziale-netzwerke, 21.05.2011.

Lechner, Georg (2009): Datenschutz und Internet. In: Bauer,Lukas/Reimer, Sebastian: Handbuch Datenschutzrecht. Wien: Facultas, 209-230.

 


 

1 comment :: Kommentieren

Connector "Datenschutzrecht"

Carla.Stenitzer.Uni-Sbg, 30. Mai 2011, 11:17

Vielen Dank für die Verlinkung deines Beitrags zum Connector. Der Vollständigkeit wegen hier auch der Backlink zum Connector "Datenschutzrecht", damit Interessierte auch andere Beiträge mit einem ähnlichen Themeninhalt einafch und schnell finden können.

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