Propaedeutikum Artikel: Airbnb - Ein Phänomen das beschäftigt?

susanne.groiss.uni-linz, 15. Jänner 2017, 21:09


Das Airnbnb Phänomen ist aktuell in aller Munde. Der Community-Marktplatz für die Buchung und Vermietung von Unterkünften lässt Hoteliers, Gesetzgeber, Politiker weltweit nicht mehr zur Ruhe kommen (Vgl. Q3).

 

"Teilen statt besitzen" als lukratives Geschäftsmodell?

Ein neuer Trend verändert die Wirtschaft. Das Prinzip ist einfach: "Menschen wollen Dinge nicht mehr haben, sondern an ihnen teilhaben" (Q7). Die Shareconomy, Share Economy, kollaborativer Verbrauch oder auch "Collaborative Consumption", Peer-to-Peer-Marktplätze oder "die gemeinsame Wirtschaft" (Q8) genießt Aufmerksamkeit. Ganz besonders die Großen profitorientierten Unternehmen wie Airbnb oder Uber sind Gegenstand aktueller weltweiter Diskussionen (Vgl. Q5).

Von ökonomischen Sicht betrachtet ist das Konzept der Sharing Economy nichts Neues: "Die Entstehung von Wert durch die gemeinsame Nutzung von Ressourcen." Das WorldWideWeb bietet auf jeden Fall neue Handlungsmöglichkeiten und das Konzept der Shareconomy - eine Ressource zu teilen, sie dann auf Basis von Rechten zu nutzen, ohne Eigentum an ihr zu haben oder als Eigentümer anderen diese Nutzung zu ermöglichen - gewinnt wieder an Bedeutung (Vgl. Q5).

Die Ökonomie des Teilens galt und  gilt vielfach als Hoffnungsträger für mehr soziale Verantwortung und Ressourcenschonung. Tatsächlich spiegeln derartige neue Entwicklungen wie z.B. Food-Sharing, Nachbarschaftsgärten, oder Privates-Car-Sharing die neuen Denkweisen zu persönlichen Besitz und einem neuen Wertesystem, das der Konsumorientierung und dem Wachstumsmodell der kapitalistischen Gesellschaft kritisch gegenüber steht (Vgl. Q2).

Neben dieser altruistischen Ausprägung hat sich in den letzten Jahren aber auch eine kommerziell geprägte Sharing-Economy entwickelt. „Teilen statt besitzen“ ist zum Geschäftsmodell geworden und wird damit auch für den Mainstream der KonsumentInnen interessant. Neue Technologien schaffen neue Möglichkeiten, Jobs und Jobsuchende, Unternehmen und KundInnen rasch und bedarfsorientiert zusammenzubringen. Es entsteht eine On-Demand-Ökonomie, die Unternehmensstrukturen und Berufskarrieren verändert. Diese Entwicklung bzw. Transformation wird teilweise aber auch heftig kritisiert (Q2).

 

Sharing- und On-Demand-Economy

Tatsache ist dass durch die zunehmende Verbreitung von neuen Technologien und digitalen Medien ein Boden für neue Geschäftsmodelle entsteht, die AnbieterInnen und potentielle NutzerInnen von Dienstleistungen oder Produktion einfach und schnell weltweit miteinander vernetzen. Bei den neu entstehenden Geschäftsmodellen handelt es sich um Unternehmen, die über ihre Online-Plattformen oder Apps direkt und rasch mit ihren KundInnen in einen direkten Austausch treten (Vgl. Q2). Elektronische Plattformen und soziale Netzwerke ermöglichen den Zugang zu einem weitaus größeren Interessentenkreis. Unternehmen erreichen dadurch die optimale Nutzung und Auslastung kurzfristig zu agieren und zu reagieren (Vgl. Q4).

Die Sharing Economy oder On-Demand-Economy ist ein Hoffnungsträger für eine nachhaltige Entwicklung, einem reduziertem Ressourcenverbrauch, da weniger Neues produziert werden muss und somit zu einer Verbsserung der Umweltbilanz führen kann (Vgl. Q4). International betrachtet ist die Sharing-Economy aber kein Phänomen bestimmter Branchen mehr. In den letzten Jahren haben sich adäquate Geschäftsmodelle in unterschiedlichen Bereichen etabliert, wie bspw. in der Unternehmensberatung, Software-Programmierung oder in der Werbung. Durch die entstandenen neuen Geschätsmodellen verändert sich die Art und Weise, wie Unternehmen und deren Wertschöpfungsprozesse organisiert sind (Vgl. Q2).

 

Bekannte Sharing Economy Plattformen

Neben bekannten Sharing-Plattformen, auf denen Privatpersonen ihre Besitztümer oder Dienstleistungen anbieten, gibt es mittlerweile auch Unternehmen wie bspw. die Deutsche Bahn, die Autos oder Fahrräder vermieten.

Hier eine kleine Übersicht zu bereits etablierte Sharing-Konzepte und -Plattformen im deutschsprachigen Raum:

 

 

Bild: Unternehmen der "Sharing Economy" 
Quelle: http://at.keytooffice.com/wp-content/uploads/2015/05/Infographic-2015.jpg

 

Ist sie gefährlich, die "Shareconomy"?

Es ist schwer einzuschätzen, welche Auswirkungen die Entstehung dieser neuen Geschäftsmodelle auf die Gesellschaft und Wirtschaft haben werden. Die aktuelle Verschiebung auf ökonomischer und gesellschaftlicher Ebene erfordert auf jeden Fall einer umfassende Analyse, um den Adaptionsbedarf bestehender Regulierungssysteme abschätzen zu können. Besonders diskutiert sind Fragen, die sich mit  Steuer- und Abgabenpflichten, sozialrechtliche Standards bzw. dem möglichen unfairen Wettbewerb der Sharing Economy auseinandersetzen (Vgl. Q4).

Für bestehende Marken sind die aktuellen Entwicklungen ein Desaster. Viele Befürworter sind aber der Meinung, dass das Phänomen der Sharing Economy für die Volkswirtschaft und die Umwelt mittelfristig aber gut sein werden. Denn, wie bereits vorhin erwähnt, kann der Verbrauch von Energie und anderen Ressourcen pro Konsumgut reduziert werden. Viele KonsumentInnen sind mittlerweile auch der Meinung, dass sie lieber ihr Geld bei Mitmenschen lassen anstatt bei Großkonzernen. Dies zeigt uns, dass die Sharing Economy tatsächlich auch einen Einfluss auf die Demokratisierung der Wirtschaft hat (Vgl. Q6).

"Setzen sich Angebote, Geschäftsmodelle und Services durch, die auf kollaborativen Verbrauch, Pay-per-User oder sonstigen Nutzungsmodellen beruhen, führt dies dazu, dass sich kurzfristig immer mehr Menschen immer mehr Waren und Dienstleistungen auch leisten können. Wird national in gesellschftlichen Klassen gedacht, so können sich mit den Entwicklungen der Shareconomy bestimmte Schichten (beispielsweise die unterschiedlichen Abstufungen der Mittelschicht) angleichen. Wird auf Ebene einer Markt- und/oder Gesellschaftsentwicklung gedacht, so ermöglicht die Share Economy (auf den ersten Blick) die Verbreitung von Wohlstand (und Freiheit)" (Q8).

Aber natürlich lässt sich die "alte" Wirtschaft nicht einfach so verdrängen und kämpft gegen das Phänomen der Sharing-Economy. Viele Taxigesellschaften bspw. wollen gegen die Car-Sharing Unternehmen vorgehen. Hotel-Lobbyisten versuchen aktuell die Städte dazu zu bringen, Wohnungs- und Kurzzeit-Untermieten zu verbieten - und hatten auch schon teilweise Erfolg damit (Vgl. Q6).

Doch gehen diese Einschränkungen für die Sharing Economy in vielen Städten nicht zu weit, und blokieren eine sinnvolle Entwicklung? Oder stellt die Sharing Economy wirklich eine enorme Gefahr für unser Wirtschafts- und Wertesystem dar? 

 

Wohnungssharing mit Airbnb  

Ein bekanntes Beispiel für das Prinzip der Sharing Economy ist das Portal Airbnb. Über Airbnb können Feriendomizile - Wohnungen oder ganze Häuser - von Privatpersonen gemietet werden oder man bietet seine eigene Unterkunft zur Vermietung an. Die gesamte Kommunikation zwischen Gast und Gastgeber, sowie die Abwicklung des Finanziellen erfolgt dabei direkt über das Portal (Vgl. Q1). 

Bild: Airbnb "Willkommen zuhause"
Quelle: http://filifiona.com/index.php/2015/08/15/airbnb/

Die Vorteile liegen auf der Hand (Q1):

  • Bei Airbnb agiert der Gastgeber als direkter Ansprechpartner, der in aller Regel Insider-Tipps über seine Stadt oder seinen Ort kennt,
  • die Unterkünfte sind in der Regel für relativ kleines Geld zu haben und
  • bei Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Gastgeber vermittelt Airbnb zwischen beiden Parteien und bietet den Gastgebern einen Versicherungsschutz für ihr Mietobjekt.

 

Von der Luftmatratze zum Erfolgskonzept

Mit einer Luftmatratze (engl. airbed) und einem selbst gemachten Frühstück (engl. breakfast) fing dieses ganz private Bed & Breakfast an, und formte den Firmennamen Airbnb (Q7).

Die Geschichte von Airbnb geht zurück ins Jahr 2007 und startete in San Francisco. Joe Gebbia und Brian Chesky konnten die Miete ihrer Wohnung nicht mehr bezahlen. Dadurch kam ihnen eine Geschäftsidee, und sie vermieteten eine Luftmatratze in ihrer Wohnung gegen Entgelt an Touristen - damit war die Idee für das heutige Erfolgskonzept geboren. Mittlerweile ist Airbnb in 190 Ländern bzw. 34.000 Städten vertreten und hat einen größeren Marktwert als die Hilton-Hotelkette (Vgl. Q3).

 

Infografik: "How Airbnb startet"
Quelle: http://d152j5tfobgaot.cloudfront.net/wp-content/uploads/2014/05/airbnb.png

 

Das Wachstum von Airbnb scheint unaufhaltsam und auch die Expansionspläne sind noch lange nicht zu Ende geschmiedet. Airbnb hat bereits angekündigt sich in Richtung Reiseveranstalter zu entwickeln. Das Unternehmen möchte sich in den kommenden Jahren auf ganze Urlaubspackages von A bis Z für den Gast konzentrieren. In Zukunft könnten also die Übernachtungen in Kombination mit einem Tagesausflug, Bootstrip und anschließenden Abendessen in einem Restaurant angeboten werden (Vgl. Q3).

 

Business Model Airbnb

Das Business Model Canvas von Airbnb erläutert die wichtigsten Partner, Hauptaktivitäten, Ressourcen, Nutzenversprechen, Kundenbeziehungen, Distributionskanäle und Kundensegmente, sowie die Kostenstruktur und Einnahmequellen des Unternehmens (Q13).

Airbnb Business Model Canvas
Quelle: http://nextjuggernaut.com/blog/airbnb-business-model-canvas-how-airbnb-works-revenue-insights/

 

Airbnb vs. Hotels

Im Vergleich zu den angebotenen Hotels, können Reisende bei der Budchung über Plattformen wie Airbnb bis zu 50 Prozent sparen. Der Preis ist also für viele das Hauptmotiv, um bei einer Wohnungs-Sharing-Plattform zu buchen. Da die Mietobjekte meist als Gesamteinheit und nicht wie Hottels nach Personenzahl angeboten werden, sind für viele Gäste nun auch länger Urlaube und Kurztrips leistbar (Vgl. Q14).

Ein weiteres Argument für Wohnungs-Sharing-Plattformen sind die Freiheiten, die man gegenüber eines Hotels hat. Für Familien bietet Airbnb Wohnungsanbietern bspw. auch eine Waschmaschine oder eine Küche. Typische Kunden von Airbnb sind mittlerweile auch Geschäftsreisende, die oft aus beruflichen Gründen länger in einer Stadt bleiben und gerne in einer gemieteten Wohnung übernachten als in einem stereotypischen Hotelzimmer (Vgl. Q14).

Ein weiterer Vorteil, den Internet-Wohnungsbörsen darstellen, ist der direkte Kontak zum Gastgeber, der sich in der Stadt auskennt und sein Wissen zu Sehenswürdigkeiten und Restaurants weitergeben kann. Die Reisende haben so die Möglichkeit die Stadt oder den Reiseort auf eine besonder, und auch perönliche Weise kennenzulernen (Q14).

Laut Susanne Miasch, geschäftsführende Gesellschafterin des Markt- und Trendforschungsinstitut Ears and Eyes sind die Wohnungs-Sharing-Plattformen aber keine direkte Konkurrenz für den klassischen Hotelmarkt. "Portale wie Airbnb und Hotels decken völlig unterschiedliche Zielgruppen ab. Viele Geschäftsleute wollen den kompletten Service, sie wollen Schnelligkeit beim Check-in und Bezahlung, perfekte Lage etwa zur Messe, ein Frühstück, WLAN, Ruhe, Diskretion und sich nicht Gedanken machen müssen, wer hier vielleicht die Nacht zuvor verbrach hat." (Q14)

Aber der Markt für Wohnungs-Sharing hat sich entwickelt. Privatzimmerbörsen sind da - und werden auch bleiben. Hotelliers müssen den neuen Entwicklungen ins Auge sehen und akzeptieren, dass es Reisende gibt, die gerne die neuen Übernachtungsmöglichkeiten nutzen. Die Hotelliers sollten die aktuellen Entwicklunge vielleicht sogar als Chance für die Hotellierie und nicht nur als Bedrohung ansehen (Vgl. Q14).

Airbnb - Bedrohung für die Hotellerie?

Die Touristikbranche spricht von "Parahotellerie", virtueller Hotellerie, fragmentierter Hotellerie oder Graumarkt. Viele Namen für das Phänomen "Airbnb"?

Gemäß Professor Steohan Gerhard, Gründer und Geschäftsführer der Treugast Solutions Group (Beratungsunternehmen für Hotellerie, Gastronomie und Touristik) haben die Hotelliers das Thema des Wohnungssharings vor drei jahren völlig unterschätzt. "Sie haben nicht gesehen, dass man ihnen Geschäft wegnimmt. Sie haben das Thema verkannt und drei Jahre lang nur geschaut, wie sie das rechtlich in den Griff kriegen könnten und sich nicht darum gekümmert, wie man das konzeptionell in den Griff bekommen könnte" (Q7).

Aufgrund der Ungleichbehandlung im Bereich Sicherheitsvorschriften und den fehlenden Abgaben und Steueren durch Airbnb-AnbieterInnen sehen die Hoteliers jedoch die aktuelle Situation als "Nicht fair" an. Airbnb arbeitet mit andern Mitteln und Maßstäben, was den Hotelliers natürlich gar nicht bekommt und zu Frustation führt. Somit werden die Forderungen nach Anpassungen durch die Politik immer lauter (Vgl. Q7).

In den letzten Tagen und Wochen wurden immer wieder neue Regulierungen zum Thema Sharing-Economy im Tourismus diskutiert. In Berlin bspw. soll ab Ende April das Zweckentfremdungsverbot in Kraft treten. Mit dem Zweckentfremdungsverbot dürfen dann private Wohnungen nicht mehr als Ferienwohnungen vermietet werden. Bei einem Verstoß gegen die neue Regelung kann es zu einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro kommen (Vgl. Q10).

Das neue Gesetz soll das Vermieten von Privatwohnungen erschweren und einschränken. Jedoch steht nicht hinter jeder Wohnung, die auf Airbnb angeboten werden, auch ein privater Vermieter. Nein, ganz im Gegenteil, fast ein Viertel der Unterkünfte, sind Hotelliers und AnbieterInnen von Kurzzeitwohnungen. Insofern ist es verwunderlich, dass die Hotelieres bisher als schärfste Kritikter von Airbnb auftreten. Gewerbliche AnbieterInnen sind ja grundsätzlich auf Airbnb erlaubt. Jedoch sind viele Kritiker der Meinung, dass doch in vielen Fällen keine Steuern oder Abgaben bezahlt werden und illegal vermietet werden (Vgl. Q11).

Der österreichische Rechtsanwalt Andreas Bauer sieht Handlungsbedarf vor allem auch bei Airbnb in Österreich: "Ich als Unternehmer kann das Ärgernis der Hoteliers nachvollziehen, die ihren Betrieb vor einigen Jahren um teures Geld mit Brandschutzvorrichtungen ausgestattet haben - das muss kein Airbnb-AnbieterInnen machen." Das sei wettbewerbsverzerrend. "Airbnb treibt nicht bewusst jemanden ins Illegale, aber für den einzelnen AnbieterInnen ist es sehr bequem, sich um die rechtlichen Dinge nicht kümmern zu müssen. Es wird auch den einen oder anderen geben, der wissentlich oder unwissentlich keine Abgaben entrichtet (Q9).

Der Großteil der Sharing Economy Plattformen und Modelle fallen laut Rechtsanwalt Andreas Bauer in das Gewerberecht. Große AnbieterInnen wie auch Airbnb oder Uber profitieren aber genau davon, dass sie die Gewerbeordnung umgehen und so günstigere Preise für Kundinnen anbieten können (Vgl. Q9).

Für die Situation des Wohnungsharings in Österreich gibt es aktuell noch keine Studien. Gemäß Airbnb-Manager Trautwein handelt es sich bei 90 Prozent der Wohnungsanbieter um Privatpersonen. "Wir erwarten von allen Gastgebern, dass sie sich mit den lokalen Gesetzen und Vorschriften vertraut machen und diese befolgen", sagt er (Q11).

Das Unternehmen Airbnb gibt sich kooperativ. In vielen europäischen Städten, wie etwa in Amsterdam, London oder Paris, hat Airbnb bereits ein ausgereiftes Modell entwickelt, bei dem das Unternehmen direkt mit der Stadt und den Gastgebern zusammenarbeitet, um Steuern abzuführen. In Deutschland und Österreich sei man aber noch nicht so weit. In den kommenden Tagen werden aber weitere Treffen stattfinden, um die Regelungen für das Wohnugnssharing zu verschärfen (Vgl. Q10).

 

Fazit

Die Vorläufer einer Shareconomy sind für viele Unternehmen nahezu aller Branchen eine zentrale Herausforderung. Jedoch müssen sich Unternehmen darauf einstellen, dass sich in Zukunft weitere neue Geschäftsmodelle wie die Sharing Economy entwickeln werden. Um mit den Entwicklungen mithalten zu können, müssen Marktpotenziale- und -dynamik  sowie Integratonstiefe in den klassischen Leistungsprozessen ermittelt werden. Für viele Unternehmen bedeutet dies eine Umstellung vom Produktionsbetrieb zum Serviceanbieter - vielmehr zu einem hybriden Unternehmen (Vgl. Q8).

Obwohl die Entwicklungen der Sharing Economy eine rasante ist, warnt man vor rechtlichen Schnellschüssen der Politik: "Sharing Economy auf Mausklick in Echtzeit und unter Ausblendung der rechtlichen Aspekte wird nicht funktionieren. Besser, der Gesetzgeber dreht eine Extrarunde für eine saubere Lösung, die alle Marktteilnehmer berücksichtigt." (Q9)

Die Politik kann zwar lenken, aber sollte die aktuellen Entwicklungen nicht bremsen. Der Gesetzgeber sollte sich darauf konzentrieren berechtigte Interessen schützen, aber acuh gleichzeitig dafür sorgen, dass diejenigen die einer mordernen und effizienten Volkswirtschaft Schaden zufügen, begradigt werden (Vgl. Q6).

 

Q1: 
http://www.mittelstand-die-macher.de/management/unternehmertum/sharing-economy-5-beispiele-fuer-neue-geschaeftsmodelle-9584 (zuletzt aufgerufen am 30.03.2016)

Q2: 
https://www.wien.gv.at/statistik/pdf/big-transformers.pdf (zuletzt aufgerufen am 10.04.2016)

Q3: 
http://tourismus-partei.ch/blog/das-airbnb-phaenomen-chance-und-herausforderung-zugleich/ (zuletzt aufgerufen am 10.04.2016)

Q4: 
http://www.map-global.at/index.php/2015/08/17/nutzen-statt-besitzen-die-sharing-economy-als-neues-gesellschaftsmodell/ (zuletzt aufgerufen am 30.03.2016)

Q5: 
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/sharing-economy-teilen-ist-gut/11381246.html (zuletzt aufgerufen am 11.04.2016)

Q6: 
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/trend-sharing-economy-teilst-du-schon-1.1989642 (zuletzt aufgerufen am 10.04.2016)

Q7: 
http://www.welt.de/reise/article146637520/Die-Hoteliers-haben-Airbnb-voellig-unterschaetzt.html (zuletzt aufgerufen am 12.04.2016)

Q8: 
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/shareconomy-eine-neue-gesellschaft-entsteht/7533064-2.html (zuletzt aufgerufen am 30.03.2016)

Q9: 
http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/oesterreich/4965152/Klare-Regeln-fur-Airbnb-und-Uber (zuletzt aufgerufen am 12.04.2016)

Q10: 
http://www.heute.at/freizeit/reisen/Berliner-Airbnb-Anbietern-droht-Strafe-bis-100-000-Euro;art23666,1275397 (zuletzt aufgerufen am 12.04.2016)

Q11: 
http://derstandard.at/2000013565755/Airbnb-Vermieten-in-der-Grauzone (zuletzt aufgerufen am 12.04.2016)

Q12: 
https://www.airbnb.at (zuletzt aufgerufen am 12.04.2016)

Q13: 
http://nextjuggernaut.com/blog/airbnb-business-model-canvas-how-airbnb-works-revenue-insights/ (zuletzt aufgerufen am 12.04.2016)

Q14:
http://www.welt.de/reise/staedtereisen/article145761404/Schlaeft-eigentlich-noch-irgendjemand-im-Hotel.html (zuletzt aufgerufen am 12.04.2016)

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