Dienstag, 31. Dezember 2013
Urheberrecht und Datenschutz sind an machen Stellen zwei konträre Angelegenheiten: Geht es in einem Rechtsgebiet darum, Rechtsfragen hinsichtlich geistigen Eigentums zu klären, beschäftigt sich das andere Rechtsgebiet in Hinsicht auf das Urheberrecht mit der Frage danach, ob es zulässig ist, potentielle Verstöße gegen das Urheberrecht aufzuspüren - denn gerade im Internet ist es mit technischen Möglichkeiten vergleichsweise einfach, Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren (Q2, Q3).

Abgesehen von dieser etwas paradoxen Konstellation sind rechtliche Fragen im Web auch eine sehr komplizierte Sache: Im Urheber- und Datenschutzrecht vermischen sich technische Aspekte mit rechtlichen Fragen und z.T. auch Fragen der Ästhetik. Es entsteht ein regelrechter Dschungel an Gesetzesebenen, Geltungsbereichen, technischen Fragen und Möglichkeiten und Definitionen. Daher wirkt im Hinblick auf die Auffassung, dass Web 2.0 zum Ausdruck brächte, dass die Zukunft des Internets den Usern gehöre, die das Internet auch mit Inhalten füllen, der Hinweis auf das Urheberrecht in diesem Zusammenhang oft angestaubt (Q4). Aber nicht nur das ?Web 2.0? an sich, auch neuere Phänomene wie Cloud-Computing exemplifizieren, mit welchen Problemfeldern das geltende Recht in Hinsicht auf Webtechnologien konfrontiert wird.


Cloud-Computing, Urheberrecht und Datenschutz

Rechtlich gesehen ist die Basis der Verbindung zwischen NutzerInnen und AnbieterInnen bei Cloud-Diensten ist ein Vertragsverhältnis. In diesem Vertrag werden urheber- und datenschutzrechtliche Aspekte abgeklärt. Die Präzision dieser Aspekte lässt aber zu wünschen übrig. Das erste Problem datenschutzrechtlicher Natur, das hier ins Auge sticht ist: Welches Landesgesetz gilt? Bei personenbezogenen Daten z.B., die in Europa geschützt werden, gestaltet sich diese Frage in Hinsicht auf außereuropäische Anbieter relativ unsicher. Da dortige (z.B. in den USA) Datenschutzbestimmungen nicht den europäischen entsprechen, gibt es keine Pauschallösung für die Behandlung datenschutzrechtlicher Probleme (Q1).

Das zweite Problem bezieht sich auf das Urheberrecht der gespeicherten Dateien. Grundsätzlich ist es hier so, dass sich die Bestimmungen je nach Anbieter unterscheiden. Im Fall von Dropbox bleibt der Nutzer alleiniger Inhaber der Rechte an den Dateien. Trotzdem ist zu beachten, dass auch bei der Nutzung von Dropbox zumindest die für das Betreiben des Services notwendigen, eingeschränkten Rechte auf den Betreiber übertragen werden (Q1, Q2). Google Drive wird unter anderem das Recht eingeräumt, die Inhalte technisch zu vervielfältigen und die Daten öffentlich zugänglich zu machen, sofern eine öffentliche Zugänglichmachung durch den Nutzer beabsichtigt wird oder ausdrücklich eine solche Zugänglichmachung bestimmt wurde (Q2). Apple iCloud lässt sich hier an den hochgeladenen Inhalten ein weltweites einfaches Nutzungsrecht einräumen, allerdings nur, soweit dies nötig ist, um den Dienst zu betreiben (Q2). Daher wird in Bezug auf in der Cloud gespeicherte Dateien immer wieder darauf hingewiesen, so wenig wie möglich und so viele wie nötig abzuspeichern.

Problematisch aus urheberrechtlicher Sicht wird das Cloud-Computing auch, wenn ein/e NutzerIn Werke einer anderen Person in der Cloud speichert. Verfügt der/die NutzerIn nicht über diese Rechte, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Nach einigen Nutzungsbedingungen von Cloud-Computing Anbietern droht ihm dann die Kündigung seines Vertrages. (Q3, Q4). Anders ausgedrückt gilt auch hier, wie so oft im Internet: Selber machen ist erlaubt, die Rechte anderer und fremde Inhalte sind zu wahren.


Creative Commons Lizenzen als eine Mögliche Lösung?

Angesichts dieser recht komplexen Gegebenheiten stellt sich die Frage, ob nicht Creative Commons-Lizenzen eine (Teil)Lösung dieser rechtlichen Problemfelder darstellen. Generell sind ?Creative Commons (CC) eine Non-Profit-Organisation, die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung für die Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte anbietet.? (Q5) CC bieten dabei sechs verschiedene Standard-Lizenzverträge an, die bei der Verbreitung kreativer Inhalte genutzt werden können, um die rechtlichen Bedingungen im Vorhinein festzulegen. dabeiu versprechen CC, wenn die Inhalte CC-lizenziert sind, es diese rechtlichen Unsicherheiten nicht mehr gibt. (Q5)

Allerdings tut sich auch hier ein wesentliches Problem auf. Das Stichwort lautet dabei ?Lizenzänderung?. Denn wenn CC-Lizenziertes Material genutzt und das auch angeben wird, hat man insofern eine Unsicherheit, als der Urheber an der Quelle irgendwann die Lizenzangabe mit einem Mausklick ändert (Q1).


Recht und Web - eine fruchtbare Kombination?

In Bezug auf diese recht fragmentierten Ausführungen bleibt am Ende ein recht philosophischet und systemtheoretisch angehauchtet Gedanke: Ist Recht überhaupt in der Lage ein Phänomen wie das Web mit seiner Logik und seinen Instrumenten zu fassen? Hat ein grundlegendes gesellschaftliches Teilsystem wie das Recht überhaupt die Ressourcen und Möglichkeiten, hier Regeln, Prozesse und Verstöße innerhalb des Webs und Internets zu formulieren, zu beschreiben und festzulegen?

Eine recht umfassende Frage - aber vielleicht liegt die Lösung aber auch an einer anderen Stelle. In diesem Sinne möchte ich am Ende dieses Beitrages ein Zitat von Gorrfried Honnefelder, dem Vorsteher des deutschen Börsevereins des Deutschen Buchhandels setzen: ?Die Gesellschaft braucht kein neues Urheberrecht ? sie braucht Regeln für die Freiheit im Netz?.


Quellen

Q1:http://leanderwattig.de/index.php/2011/11/27/probleme-beim-umgang-mit-dem-urheberrecht-am-beispiel-der-web-plattform-pinterest/
Q2: http://www.e-recht24.de/artikel/blog-foren-web20/7115-rechtssicher-in-der-cloud-ihre-daten-bei-dropbox-icloud-google-drivea-co.html
Q3: http://www.rechtambild.de/2012/12/teil-4-urheberrecht/
Q4: http://www.buecher-wiki.de/index.php/BuecherWiki/UrheberrechtInternet
Q5: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/




Montag, 30. Dezember 2013
Ich möchte hier weder versuchen, die These zu untermauern, noch sie zu Fall zu bringen. Denn aus meiner Sicht handelt es sich bei der beschriebenen Problemstellung um ein typisches Henne-Ei Problem: bestehende Technologie schafft bzw. fördert neues Verhalten/neue Trends, andererseits entstehen aus Technologien heraus auch erst gewisse Bedürfnisse, Verhaltensweisen und Trends in einer Gesellschaft. Auch beeinflussen sich diese beiden Pole wechselseitig.

Ein sicher spezifisches Beispiel, welches an dieser meine Sicht auf dieses Henne-Ei-Problem präzisieren kann, habe ich bereits in einem früheren Blogbeitrag beschrieben. Dabei ging es um politische Macht im Internet. Ich habe darin dargelegt, dass einerseits Internet- und Webtechnologien von Machthabern dazu benützt werden, ihre Macht zu erhalten - Stichwort: NSA-Skandal. Auf der anderen Seite wird, wie auch Peter Kruse in der Enquete im Deutschen Bundestag hinweist, durch das Web Macht hin zu Personen ohne bestehender politischer Macht (vgl. Q2). Ein gutes Beispiel für seine Ausführungen wäre die Rolle von Twitter im arabischen Frühling. Einer Studie von Starbird et al. zufolge wurde Twitter im Zuge der Proteste als Informations- und ?Solidaritäts?medium/-instrumentarium verwendet. In diesem Nutzungskontext spielte es zwar keine unverzichtbare, dafür aber wichtige und unterstützende Rolle für den Erfolg der Proteste (vgl. Q1).

Dieses Beispiel der Rolle von Webtechnologien in politischen Machtkämpfen verdeutlicht im Hinblick auf die eingangs erwähnte These eines: Und zwar, dass man hier nicht eindeutig sagen kann, ob nun technologische Entwicklungen oder das Verhalten/die Trends einer Gesellschaft diese Phänomene im Web hervorgebracht haben. Im Falle des NSA-Skandals wurden neue Technologien geschaffen, um eine umfassende Überwachung zu gewährleisten. Seit dem aber dieser Skandal bekannt wurde, ändert sich die Sensibilität für online-Überwachungsthemen. Genau umgekehrt ist es aber im Falle des arabischen Frühlings: Hier wurde eine bestehende Technologie für Protestzwecke ?zweckentfremdet? genutzt. Damit wurde einer bestehenden Technologie über das Verhalten einer Gesellschaft eine neue Rolle zugeschrieben. Diese beiden Vorkommnisse ziehen dann wiederum technologische Entwicklungen/neue Verhaltensweisen/Trends hervor, die wiederum Einfluss üben. Somit kann man nicht eindeutig sagen, was nun zuerst war: die Technologie oder die Gesellschaft? Henne oder Ei?

Was am Ende bleibt sollte daher nicht nicht die Frage sein, inwiefern das Verhalten von Menschen Technologie beeinflusst oder umgekehrt. Viel grundsätzlicher geht es aus meiner Sicht um die Frage, welche Bedürfnisse hinter der Nutzung stehen. Weil diese geben wahrscheinlich mehr Aufschluss über solche Beeinflussungsphänomene als die direkte Frage, welcher der beiden Pole hier was mehr Einfluss hat.


Quellen
Q1: Starbird, Kate; Palen, Leysia (2012): (How) Will the Revolution be Retweeted? Information Diffusion and the 2011 Egyptian Uprising
Q2: http://www.youtube.com/watch?v=sboGELOPuKE




Donnerstag, 26. Dezember 2013
Geschäftsmodelle (Business Models) sind Modelle, die in vereinfachter Form jene Prozesse abbilden, wie welche Ressourcen in ein Unternehmen fließen, wie diese durch den innerbetrieblichen Prozess der Leistungserstellung in Produkte und Dienstleistungen transformiert werden und wie diese Produkte und Dienstleistungen schließlich an den Endkunden vertrieben werden (vgl. Timmers 1999, S. 31, Wirtz 2001, S. 211 und Petrovic et al., 2001: S. 3). Sie beschreiben damit prägnant und doch aussagekräftig das Wesentliche eines ganzen Unternehmens, stellen also eine Aggregation wesentlicher Aspekte aus betriebswirtschaftlichen Teildisziplinen dar. Damit geben sie einen kompakten Überblick und sind eine Art künstliche Repräsentation der Wirklichkeit (Schwickert, 2004: S. 3 und Petrovic et al., 2001: S. 3).

Neben dieser Begriffsabgrenzung wird unter dem Begriff "Electronic Business" die Anbahnung, Vereinbarung und Abwicklung elektronischer Geschäftsprozesse, d.h. Leistungsaustausch mit Hilfe öffentlicher oder privater Kommunikationsnetze/Computernetze, zur Erzielung einer Wertschöpfung verstanden. In diesen Prozessen können Privatpersonen, Unternehmen oder Administrationen einerseits als Leistungsanbieter, als auch als ?nachfrager auftreten (Meier & Stormer, 2005: S. 22 und Schwickert, 2004: S. 3). Innerhalb des Electronic Business-Begriffs lassen sich folgende Basis-Geschäftsmodelle unterscheiden (vgl. dazu Wirtz 2001, S. 230ff):

Commerce
Das Modell Commerce umfasst die Anbahnung, Aushandlung und/oder Abwicklung von Geschäftstransaktionen. Ziel ist die Unterstützung oder Substitution einer oder sämtlicher Phasen einer marktlichen Transaktion durch das Internet - wobei das Internet die Distribution bei physischen Gütern (natürlich) nur unterstützen kann (vgl. Schwickert, 2004: S. 6). Während die Distribution bei digitalen Produkten bzw. informationsbasierten Leistungen direkt über das Internet erfolgen kann, ist bei physischen Produkten insbesondere die Frage der Logistik zu klären. Sie hat sich mittlerweile zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor im Electronic Business herausgebildet. Eine besondere Rolle spielen innerhalb dieses Modells die Phasen der Anbahnung und Vereinbarung, da hier die Potenziale zu einer Kostensenkung durch das Internet besonders hoch sind.
Beispiel: Amazon (www.amazon.de)

Content
Hier geht es um Sammlung, Selektion, Systematisierung, Zusammenstellung und Bereitstellung von Inhalten. Bei den Inhalten kann es sich um Informationen, Bildungsangebote oder auch Unterhaltungs- oder Urlaubsangebote usw. handeln. Ziel ist es, den Nutzern diese Inhalte in personalisierter, einfacher, übersichtlicher und bequemer Art über das Internet zugänglich zu machen.
Beispiele: allgemeine Nachrichten wie z.B. Online-Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften, spezielle Nachrichten für bestimmte, i.d.R. kleinere Zielgruppen; verschiedene Möglichkeiten der Online-Weiterbildung und des Online-Lernens

Connection
Dieses Geschäftsmodell zielt darauf ab, die erforderliche Infrastruktur für einen Informationsaustausch zwischen den Transaktionspartnern anzubieten. Dabei kann es sich um technische Infrastrukturleistungen (z. B. Zugang zum Internet durch Internet Service Provider), kommerzielle Dienstleistungen (z. B. Online-Banking) oder um kommunikative Dienstleistungen (z. B. das Angebot von Diskussionsplattformen, E-Mail oder Communities) handeln.
Beispiele: Yahoo! (www.yahoo.de) angebotene E-Mail-Dienst, Mailinglisten wie www.webgrrls.de oder Communities wie die Finanz-Community Bizcity www.bizcity.de.

Context
Gegenstand dieses Geschäftsmodells ist die Klassifikation und Systematisierung der im Internet verfügbaren Informationen. Sie werden auf der Basis spezifischer Anfragen im Internet gesucht, nutzerorientiert aufbereitet und dem Nutzer am Ende entsprechend präsentiert. Ziel dieses Konzeptes ist es, die Markttransparenz zu verbessern und dem Nutzer eine Orientierungshilfe auf dem Internet zur Verfügung zu stellen, in dem die im Internet verfügbaren Informationen durchsucht und gefiltert werden und der Nutzer somit auf logisch aufgebaute und strukturierte Informationen zugreifen kann.
Beispiel: Anbieter von Suchmaschinen wie Google

Sharing
Ein neuer Trend, der sich hinsichtlich ökonomischer Transaktionen abzeichnet, ist das sogenannte ?Sharing?. Dabei werden keine Güter verkauft, sondern nur ?verliehen?. Dieses Verleihen kann einerseits das Verleihen von physischen Gütern sein, aber auch das Verleihen von digitalen Gütern (z.B. Streaming von Musik oder Filmen gegen eine geringe Gebühr), weshalb es gerade für Bereiche im Electronic Business interessant wird: Durch die niedrigen Transaktionskosten, die durch die Internettechnologie entstehen, können die Nutzungsrechte für digitale Güter wie Filme oder Musik über einen gewissen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden (vgl. Q1)

Allerdings werden auch kritische Stimmen rund um die Sharing-Economy laut. Kritikpunkte richten sich hier v.a. auf die angeblich positiven Gedanken hinter der Sharing Economy: So beruhe der Erfolg von Firmen wie Airbnb oder Uber nicht auf Nächstenliebe oder, wie es die Rhetorik der Firmen vorgibt, auf ihrem Interesse daran, ?neue Leute kennenzulernen?, sondern vielmehr daraus, dass die Informationstechnik von heute Lebensbereiche erschließt, die bisher für eine Kommerzialisierung uninteressant waren. In diesem Verständnis wäre die Sharing Economy nichts anderes als eine totale Dienstleistungsgesellschaft ? entsprechend bezeichnet der Theoretiker Evgeny Morozov die Sharing Economy als ?Neoliberalismus auf Steroiden?. Dass es ums Teilen geht, sei eine große Lüge der Sharing Economy, es geht um Tausch. Und wnn das System perfektioniert wird, lässt sich womöglich bald auch mit jenen heute noch selbstverständlichen Gefälligkeiten Geld verdienen (Q8)


Quellen
Q1: http://minnesota.publicradio.org/display/web/2013/08/12/daily-circuit-sharing-economy
Q2: http://www.minnpost.com/thirty-two-magazine/2013/06/next-new-economy
Q3: http://www.youtube.com/watch?v=AQa3kUJPEko
Q4: Meier, Andreas; Stormer, Henrik (2005): eBusiness & eCommerce. Management der digitalen Wertschöpfungskette. Springer: Wiesbaden.
Q5: Petrovic, Otto; Kittl, Christian; Teksten, Ryan Dain (2001): Developing Business Models for Ebusiness (October 31, 2001). Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=1658505
Q6: Schwickert, Axel C. (2004): Geschäftsmodelle im Electronoc Business ? Bestandsaufnahme und Relativierung. In: Arbeitspapiere WI, Nr. 2/2004. Universität Gießen.
Q7: Staun, Harald (2013): Der Terror des Teilens, in: FAZ, 22.12.2013 http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/shareconomy-der-terror-des-teilens-12722202.html
Q8: Weinhardt, Christof; Blau, Benjamin; Conte, Tobias, Filipova-Neumann, Lilia; Meinl, Thomas; Michalk, Wibke (2011): Business Aspects of Web Services. Springer: Wiesbaden.
Q9: Wirtz, Bernd W. (2001): Electronic Business, 2. Aufl., Gabler Verlag: Wiesbaden




Dienstag, 24. Dezember 2013
Design
Zuerst habe ich das Design meines Blog geändert. Unter dieser Homepage (http://layouts.antville.org) kann man sich verschiedenste Designs für den collabor-Lernblog als .zip-Datei downloaden.
Im Anschluss geht man auf den persönlichen Blog. Unter dem Menüpunkt "Admin" klickt man auf "Layouts", im Anschluss auf "Layout importieren". In der leeren Zeile gibt man den Standort der vorher geladenen Layout-.zip-Datei an, mit einem Klick auf ?import? scheint das nun importierte Layout, neben dem Standard-Layout in einer Liste auf und kann nun ausgewählt und damit aktiviert werden.

Twitter Widget
Um ein Twitter-Widget einzufügen, geht man zunächst auf die Twitter-Homepage (twitter.com). Dort findet man unter "Einstellungen" (Zahnrad rechts oben) den Menüpunkt "Widgets". Hier können verschiedene Arten von Widgets ausgewählt werden, in unserem Fall haben wir die Widget-Sorte "Suche" verwendet. Mithilfe dieses Widgets können Tweets zu einem bestimmten Hashtag (in unserem Fall #webwi) angezeigt werden. Hat man alle gewünschten Parameter so eingegeben, wie gewünscht klickt man auf "Widget erstellen". In dem Kästchen unter der Vorschau dann ein Code-Schnipsel angezeigt, welchen man sich kopiert.

Nun geht es darum, dieses Widget in den Blog einzubauen. Am Blog findet man unter dem Menüpunkt "Admin" den Link zu "Layouts". In "Layouts" klickt man bei dem aktiven Layout wiederum auf "Skins", im Anschluss "Site Layout", danach "Main Page". Hier kann man den Quellcode des Blogs sehen und diesen nach Wunsch verändern. Ich wollte mein Twitter-Widget in die Leiste am linken Rand reingeben, wozu ich mir zunächst jene Stelle im Quellcode rausgesucht habe, die dieses Kästchen repräsentiert (Beginn bei
Suche
). Dort habe ich als erstes die Reihenfolge der einzelnen Menüpunkte nach persönlichen Vorstellungen verändert und den Twitter-Widget an die zweite Stelle entlang der Leiste gesetzt. Vorher habe ich noch eine Kopfzeilencodierung kopiert und den Text durch "Twitter" ersetzt, damit das Widget besser ins Gesamtbild passt. Nach dieser Kopfzeilencodierung habe ich dann die von der Twitter-Page generierte Codeschnipsel eingefügt. Speichern und aktualisieren - et voilà: ein anschließender Besuch am Blog und das Twitter-Widget ist eingefügt! :)




Datenbanken stehen, wie Beitrag von Mittendorfer dargelegt, in einer intensiven Verbindung mit politischer Macht. Informationen systematisch zu sammeln, zu sortieren und daraus mitunter politisch relevante Konsequenzen zu ziehen wird im gegenwärtigen Informationszeitalter zu einem immer wichtiger werdenden Machtfaktor. Damit kann nicht nur ein Einfluss auf bestehende Informationssysteme genommen, sondern auch eine systematische und neuartige Überwachung potentieller GegnerInnen gewährleistet werden. Diese Aspekte münden in einer Form von Machterhaltung, in der sich die Interessen einer machterhaltenden Gesellschaftsschicht widerspiegelt.

Gerade der Skandal rund um die National Security Agency (NSA) markiert hier einen Punkt im Internetzeitalter, an dem der immense politischer Einfluss, das damit einher gehende Überwachungsinteresse von Staaten und das daraus ableitbare Machtpotential von Regierungen deutlich wird. Mithilfe des Programms PRISM wird vom amerikanischen Geheimdienst der Großteil des US-Internet- und auch Telefonverkehrs systematisch auf geheimdienstlich verwertbare Informationen durchkämmt (Q1, Q2). Im Zuge dieser systematischen Überwachungsvorgänge sind auch Konzerne wie Microsoft, Google, Yahoo!, oder auch Facebook beteiligt, die verschiedenste Daten rund um ihre NutzerInnen zur Verfügung stellten - oder zur Verfügung stellen mussten. Kürzlich wurde auch bekannt, dass auch Millionen von persönlichen Adressbüchern ausspioniert wurden, um eventuelle Verbindungen zwischen Personen nachzuweisen (Q6). Dieses Phänomen wurde wesentlich durch ein Gesetz legalisiert, welches die Bush-Regierung 2007 verabschiedete, welches das ?warrantless tapping?, also das Mithören ohne Gerichtsbeschluss, erlaubt (Q3).

Was könnten aber die Motive hinter dieser ungemein aufwändigen und hohe Summen an Steuergeldern verschlingenden, systematischen staatlichen Überwachung sein? Offenbar, Amerkia zu "beschützen" - immerhin wird im "Protect America Act" offiziell die Überwachung von "NichtaerikanerInnen im Zusammenhang mit Terrorismus" zugestanden, was sich aber in der Praxis als sehr schwammig herausstellt, da diese Unterscheidung gerade im Internet sehr relativ ist. Grundsätzlich werden z.B. EU BürgerInnen auch nicht vor der US-Spionage geschützt. Ein Hinweis darauf ist auch, dass nach Angaben die Gesetzesgrundlage für diese Form der Überwachung mit dem "Patriot Act" nach dem ersten September 2001 geschaffen wurde. So scheint es, dass die Hauptmotive dahinter zu einem wesentlichen Teil im Schutz der Nation vor Terrorbedrohungen alá USA liegt. Laut Hansel ist z.B. die virale Distribution von Geheimdokumenten ein Grund dafür, dass so etwas wie eine sicherheitspolitische ?Schale? eines Staates unterlaufen wird (Q8: S. 84).

Allerdings gehen mit dieser (auf naive Weise positiv kommunizierte) Form der Überwachung auch viele Gefahren einher: einerseits besteht der gefährliche Beigeschmack von Pauschalverdächtigungen, andererseits birgt sie die Gefahr beliebiger Verdächtigungen, die sich aus der immensen Datenmenge ?on demad? ableiten und zusammeninterpretieren lassen ? ganz nach dem Motto: Wenn man was finden will, findet man auch was.

Das Bewusstsein über diese potentielle Macht und dem damit verbundenen physischen Gewaltmonopol des Staates schränkt in Folge das eigene Verhalten im Netz empfindlich ein. Das Internet verwandelt sich zu einem Ort des Misstrauens: Plötzlich denkt man darüber nach, welche Begriffe man googelt oder was man auf Amazon bestellt. Ein perfekter Vergleich aus der Sozialphilosophie dafür wäre übrigens das oft von Foucault erwähnte Konzept ?Panopticon? von Bentham: In dem von Bentham entworfenen Gefängnis, in dem die Gefangenen nie genau wissen, ob sie beobachtet werden oder nicht, erübrigt sich jegliche direkte Kontrolle; das Wissen darüber, dass jederzeit jemand das persönliche Verhalten beobachten könnte, diszipliniert (vgl. Q7: S. 256). ?Die Sichtbarkeit ist die Falle? (Q7: S. 257).

Abgesehen von dieser mit riesigem Ressourceneinsatz in Verbindung stehenden Überwachungssystem und der damit verbundenen Unbehaglichkeit und indirekten Disziplinierung in der Internetnutzung, verschieben sich die Machtverhältnisse durch das Internet aber, wie Kruse in einer Rede im deutschen Bundestag verdeutlicht. Aus der Perspektive der Systemtheorie ist das interaktive Internet in der heutigen Form ein nicht-lineares, nicht-hierarchisches dichtes Netzwerk, welches von nicht spontanen, kreisenden Erregungen (?Rückkopplungen?) durchzogen ist. Darüber hinaus besitzen solche Systeme eine Tendenz zur Selbstaufschaukelung. Die Auswirkungen und Intensität solcher kreisenden Erregungen funktionieren nicht nur nach wesentlich anderen (kybernetischen) Prinzipien als bestehende Systeme in Politik und Wirtschaft, sondern sind darüber hinaus auch nicht abschätz- oder prognostizierbar. Vielmehr muss mit solchen Systemen interagiert werden, um ein Gefühl für die Resonanz selbiger auf bestimmte Reize zu entwickeln. Damit geht eine reale Machtverschiebung vom Anbieter zum Nachfrager ? oder im politischen Sinne: von politischer Ebene auf Ebene der BürgerInnen ? einher. Daraus folgert er, dass ?wir? (er meint wahrscheinlich den Deutschen Bundestag?) einen anderen Umgang mit dem Begriff Macht brauchen, weil sich die Macht aus systemtheoretischer Perspektive eben revolutionär geändert hat (Q4, Q5). Hansel erwähnt passend dazu: ?Das Netz lässt uns auf den ersten Blick weder Grenzen erkennen noch den Einfluss physischer Macht. Sind Staaten daher ein Ordnungsmodell der Vergangenheit? Ist staatliche Herrschaft überhaupt denkbar im Cyberspace?? (Q8, S. 84f).

In diesem Moment steckt ein interessanter Aspekt: Vielleicht steckt gerade in dieser theoretischen Feststellung von Kruse, in der beschriebenen Unberechenbarkeit des Systems Internet jener Moment, der für Menschen in politischen Machtpositionen eine Bedrohung darstellt- und der sie dazu motiviert, gleich den ganzen Datenverkehr systematisch zu überwachen. Hier wird systematisches Datensammeln und eine bedarfsorientierte Auswertung selbiger interessant ? wobei es laut Kruse genau der falsche Weg ist. Vielmehr wird ein hohes Maß an ?Kulturforschung? notwendig, also eine Empathie für die Dynamik dieser neuartigen Systeme, um die Reaktionen besser verstehen zu können - und nicht die totale Überwachung des Internets.

Schlussfolgend kann man also festhalten, dass Internet mit vor dem Hintergrund aktueller Überwachungsskandale unübersehbar mit politischer Macht in Verbindung steht. Interessant ist aber, dass politische Macht in Ihrer ?klassischen? Form durch das Internet und Web insoweit relativiert wird, als Menschen in politischen Machtpositionen mit der eigenen, linear-hierarchischen Auffassung auf politische Macht konfrontiert und zu kommunikativen und partizipartiven Maßnahmen gezwungen werden. Das Internet hat damit zwar die politische Macht zumindest in technischer Hinsicht erhöht, auf der anderen Seite aber insofern relativiert, als dieser Machtzuwachs auf beiden Seiten ablesbar wird.

Quellen
Q1: http://derstandard.at/1369362942807/Geheimprogramm-PRIS-US-Regierung-zapft-Rechner-von-Internet-Firmen-an
Q2: http://www.theguardian.com/world/2013/jun/06/us-tech-giants-nsa-data
Q3: http://www.sueddeutsche.de/digital/prism-programm-der-nsa-so-ueberwacht-der-us-geheimdienst-das-internet-1.1690762-2
Q4: http://www.youtube.com/watch?v=sboGELOPuKE
Q5: http://www.youtube.com/watch?v=HldaHeAQy1A
Q6: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/nsa-sammelt-millionenfach-adressen-aus-e-mail-accounts-a-927830.html
Q7: Foucault, Michel (1994): Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Q8: Hansel, Mischa (2011): Internationale Beziehungen im Cyberspace. Macht, Institutionen und Wahrnehmung. Wiesbaden: Springer Verlag.




Dienstag, 1. Oktober 2013

Halbzeit im Propädeutikum!

D.h. es wird Zeit für ein kurzes Zwischenresümee.

Bisher haben wir uns mit verschiedenen Themengebieten rund um die Webisseschaften beschäftigt und kleine praktische HTML- und Web-Skills gelernt (Blog erstellen, Twittern, Twitter Widget).

Neben der Entstehungsgeschichte des Web haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob "Webissenschaften" überhaupt als eine eigenständige Wissenschaft bezeichnet werden kann, oder ob es eher als eine Art Flickwerk aus bereits bestehenden Wissenschaften darstellt. Die Feststellung, dass das Aufspüren, Ordnen und Bewerten von Beziehungen zwischen diesen einzelnen Disziplinen als eine eigene Methodik und damit als eine eigene Wissenschaft gelten kann, klingt in diesem Zusammenhang plausibel. Gerade das Aufzeigen der Interpendenzen und der damit einhergehdenen Effekte, die grade durch dieses interdisziplinäre Arbeiten sichtbar werden, sind einzigartig und gerade heute von hoher Bedeutung, das Phänomen besser verstehen zu können. An dieser Stelle wären einige beispielhafte "webwissenschaftliche" Analysen im Kurs eine hilfreiche Unterstützung zu einem tieferen Verständnis dieser Methodik hilfreich.

Darüber hinaus haben wir uns auch mit technischen Aspekten rund um das Web beschäftigt. Hier war v.a. der Themenblock zu IPv6 interessant. Diese technischen Hintergründe, die wiederum eine grundlegend andere Sicht auf die Thematik "Web" als andere Disziplinen bieten, sind für mich sehr interessant. Allerdings werden diese Inhalte recht kompakt und straff präsentiert, was dazu führt, dass nicht allzu viel hängen bleibt. Allerdings erfordern diese Inhalte ja bei mir auch eine mehrmalige Wiederholung - und die Links zu den Videos sind ja vorhanden ;)

Hinsichtlich der Berufsaussichten sehe ich Webwissenschaften, wie auch im Plenum mehrmals erwähnt wurde, als Aufbaustudium, weniger als eine spezifische Ausbildung. Web betrifft heute jeden gesellschaftlichen Bereich - sei es den wirtschaftlichen, öffentlichen, politischen oder auch privaten Bereich. Die Beziehungen zwischen diesen Bereichen rufen verschiedene Effekte hervor, die die jeweils anderen betreffen. Diese Effekte aufzuzeigen, zu vergegenwärtigen und in einer Organisation in Kombination mit der gewählten Vorbildung zu berücksichtigen - genau darin sehe ich die Aufgabe von WebwissenschafterInnen. Daher würde ich eher von einem Aufbaustudium als von einer spezifischen Ausbildung sprechen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch die von einem Kollegen erwähnten Metahper eines "Bausmeisters" oder "Architekten" erwähnen: WebwissenschafterInnen sind keine SpezialistInnen in einem Fachbereich, haben aber einen Überblick über einzelne Fachbereiche und kennen die Interdependenzen.

Soweit zu meinem kurzen Zwischenresümee - ich freu mich auf den letzte Tag heute!

 





Montag, 30. September 2013
Herzlich Willkommen auf meinem Blog!

Mein Name ist Markus Ellmer und ich studiere ab diesem Semester das Masterstudium Webissenschaften an der JKU Linz. Als "Blog-Intro" möchte ich an dieser Stelle kurz meine Ziele und Erwartungen zum Masterstudium Webwissenschaften darlegen und den von mir gewählten Schwerpunkt kurz beschreiben.

Ziele
▪ Besseres und umfassenderes Verständnis des Phänomens Internet und damit in Verbindung stehenden Themen
▪ Sensibilisierung und Entwicklung eines Gefühles für Themen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, die mit Internet in Verbindung stehen
▪ Verbessern meiner Fähigkeiten im Bereich Web-Engineering (Erstellen von Homepages, etc.) und auch Aufbau eines Wissens über technische Aspekte rund um das Internet
▪ Grundsätzliche Interdisziplinarität im Studium und entsprechende Kurswahl (auch mit freien LVAs an der Kunstuni Linz)

Erwartungen
▪ Einen soliden Überblick über Themen, die mit dem Phänomen Web in Verbindung stehen
▪ Interessante Vorträge, die auch das das eigene Nachdenken über das Web nachhaltig verändern
▪ Lernen und Üben für mich neuer geanklicher Zugänge zu Themen in wirtschaftlicher, soziologischer, technischer und methodischer Hinsicht

Schwerpunkt "Web Business & Economy"
Im Studium habe ich den Schwerpunkt "Web Business & Economy" gewählt. In diesem Schwerpunkt geht es einerseits darum, wirtschaftliche Vorgänge im Internet zu analysieren und andererseits, die Potentiale des Internets für Unternehmen zu erkennen und zu nutzen.

Dann kann's ja los gehen. Ich freu mich drauf!